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Der Universitätschor Dresden ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein. Hier finden sich die Vereinssatzung sowie die Chor- und Beitragsordnung mit Informationen zu den Rechten, Pflichten, Beiträgen und der Bankverbindung. Vereinssatzung, Chor- und Beitragsordnung Die Vereinssatzung sowie die Chor- und Beitragsordnung regeln die Rechte und Pflichten der Chormitglieder. Sie können unter den nachfolgenden Links heruntergeladen werden: Vorstand Der Vorstand setzt sich aus 5 Personen zusammen. Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Vorstand finden sich hier. Ehrenpräsident des Universitätschores Dresden ist Prof. Dr. Volker Penter. Beiträge Um unsere Konzerte sowie den laufenden Geschäftsbetrieb finanzieren zu können, müssen wir neben der Aquirierung von öffentlichen und privaten Fördergeldern auch Mitgliedsbeiträge erheben. Diese bilden den Inhalt der Beitragsordnung. Der Beitrag beträgt
und
Er ist halbjährlich im Voraus auf unten genanntes Konto zu überweisen. Stichtage sind hierbei jeweils der 31.1. und 31.7. des Jahres. Bankverbindung
(Hinweis: Gebt bitte bei der Überweisung an den Chor unbedingt "Mitgliedsbeitrag" und euren Namen an. Das erspart Arbeit.) |
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