Der Universitätschor Dresden ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein. Hier finden sich die Vereinssatzung sowie die Chor- und Beitragsordnung mit Informationen zu den Rechten, Pflichten, Beiträgen und der Bankverbindung.

  

Vereinssatzung, Chor- und Beitragsordnung

Die Vereinssatzung sowie die Chor- und Beitragsordnung regeln die Rechte und Pflichten der Chormitglieder. Sie können unter den nachfolgenden Links heruntergeladen werden:

 

Beiträge

Um unsere Konzerte sowie den laufenden Geschäftsbetrieb finanzieren zu können, müssen wir neben der Aquirierung von öffentlichen und privaten Fördergeldern auch Mitgliedsbeiträge erheben. Diese bilden den Inhalt der Beitragsordnung. Der Beitrag beträgt

  • 24,-€ / Semester für Studenten
  • 42,-€ / Semester für Nichtstudenten.

Der Beitrag ist semesterweise im Voraus auf unten genanntes Konto zu überweisen. Stichtage sind hierbei jeweils der 30.4. (Sommersemester) und 31.10. (Wintersemester) des Jahres.

 

Bankverbindung

Kreditinstitut:    Ostsächsische Sparkassen Dresden 
BIC:   OSDDDE81XXX
IBAN:   DE80850503003120115311

(Hinweis: Gebt bitte bei der Überweisung an den Chor unbedingt "Mitgliedsbeitrag" und euren Namen an. Das erspart Arbeit.)

 

Vorstand

Der Vorstand setzt sich aus 5 Personen zusammen. Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Vorstand finden sich hier. Die Sitzungen finden einmal im Monat statt und sind öffentlich für alle Mitglieder.